Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb von Eintrittskarten im Kartenvorverkauf der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH
Stand: 15.August 2011
Mit dem Kauf von Eintrittskarten kommt ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande. Die Vorverkaufskasse der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH Rostock, nachfolgend RMSG genannt, vermittelt nur im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters den Verkauf der Eintrittskarten. Die RMSG wird ggf. durch den Kunden mit dem Versand beauftragt.
Der Erwerb von Eintrittskarten oder deren Versand durch die RMSG erfolgt ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gebühren
Beim Erwerb von Eintrittskarten wird eine Vorverkaufsgebühr erhoben, deren Höhe durch den Veranstalter festgelegt wird. Bei Abwicklung über Kartensysteme Dritter fällt zusätzlich eine Systemgebühr an, die durch den Kunden zu tragen ist.
Reservierung
Die Auftragsannahme erfolgt bis zu 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin, um die rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Die Reservierung von Eintrittskarten erfolgt höchstens für fünf Kalendertage, wenn nicht ausdrücklich eine andere Regelung vereinbart wurde. Nach Ablauf der Reservierungsfrist erlischt der Anspruch auf den Erwerb der Karten. Kartenvorbestellungen für die Tages- bzw. Abendkasse können nicht entgegengenommen werden.
Bezahlung und Versand
Der Kunde kann die Zahlungsart und die Versandart im Rahmen der angebotenen Möglichkeiten wählen. Der Versand von Karten erfolgt nach Zahlungseingang bzw. Gutschrift des vollständigen Kartenpreises zuzüglich der Versandkosten bei der RMSG. Die Wahl des Versandunternehmens erfolgt durch die RMSG.
Rücknahme
Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Gutscheine
Erworbene Gutscheine an der Vorverkaufskasse der RMSG können innerhalb von drei Jahren eingelöst werden. Ein Umtausch in Bargeld oder die Auszahlung eines Restbetrages sind nicht möglich.
Verlust
Bei Verlust von Eintrittskarten oder Gutscheinen durch den Kunden kann kein Ersatz geleistet werden.
Schadenersatz und Eigentumsvorbehalt
Schadenersatz für eine Leistung durch die Vorverkaufskasse, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt soweit dies möglich ist, auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Mitarbeiter und gesetzlichen Vertreter beschränkt.
Die Karten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Rostocker Messe- und Stadthallengesellschaft mbH.

Language 
English


